Die anfallenden Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Kinder- und Jugendliche von 0-18 Jahren sind von den gesetzlichen Gebühren befreit.
Erwachsene zahlen die anfallenden 10 € Rezeptgebühren zzgl. 10 % Verordnungsgebühren, es sei denn, sie sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit. Privatpatienten erhalten in der Praxis eine Honorarvereinbarung mit den anfallenden Kosten.