Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird.
Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den
vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens
24 Stunden vorher absagen, damit ich die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig
verplanen kann. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im
organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für Sie als Klient*in einzuhaltende
Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, behalten ich es mir vor, Ihnen die vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen.