Absagepflicht

Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit ich die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen kann. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für Sie als Klient*in einzuhaltende Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, behalten ich es mir vor, Ihnen die vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen.
Bei plötzlicher Krankheit muss der Termin bis spätestens 08:00 Uhr am gleichen Tag abgesagt werden. Eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter ist dafür ausreichend. Andernfalls erfolgt auch hier eine Ausfallgebühr.

Ausfallgebühr

Da Sie gesetzlich versichert sind, würde ich Ihnen den Betrag in Rechnung stellen, den ich von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse im Falle der Durchführung der Behandlung erhalten hätte. Die Preise für Heilmittel, die gesetzliche Krankenkassen zahlen, erfragen Sie bitte im konkreten Fall bei der Praxisinhaberin / fachlichen Leitung. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund gemäß § 626 BGB bleibt bestehen.